Die Tatsache einer Drohung allein sagt noch nichts über die Gefährlichkeit des Drohenden oder der Situation aus.
Erst eine umfassende Informationssammlung und die Prüfung von Risiko- und Schutzfaktoren kann Auskünfte über die Ernsthaftigkeit von Drohungen geben. Es muss faktisches Täterwissen gewonnen werden, die Art und Inhalte seiner Kommunikation und seines Verhaltens analysiert, sein subjektives Deutungssystem (seine „Täteroptik“) „verstanden“ werden.
Die Abklärung berücksichtigt gezielt sogenannte Risiko- und Schutzfaktoren für schwere Gewalthandlungen. Beispielhafte Fragen sind:
Um Hoch-Risiko-Drohungen identifizieren zu können, ist eine umfassende und strukturierte Analyse und Bewertung der Drohungssituation und der Gewaltbereitschaft eines Akteurs erforderlich.
Zur Einschätzung risikorelevanter Faktoren werden prognostische Instrumente eingesetzt. Mit ihrer Hilfe soll bezogen auf den Gefährder und die Handlungsdynamik festgestellt werden, ob es sich um einen Persönlichkeitstäter handelt, dessen Problem risikorelevante Persönlichkeitsmerkmale sind, oder ob es hochspezifische Ausgangssituationen sind, die eine Tatmotivation entstehen lassen und jemanden zum Situationstäter machen können.